Gebührensenkung bei Paketbeförderung durch die Bahn
Datum: 1.2.1876
Kategorie: Ereignis
Schlagworte: Postwesen
Die Beschränkung der Beförderung von Paketen durch die Bahn auf ab 5 Kilo wurde aufgehoben und die Mindestgebühr auf 25 Pfennig gesenkt. Die Gebühr für Expressgüter bis 5 Kilo betrug bis 160 Kilometer Entfernung 50 Pfennig.