Arbeitgeber zur Erfassung von Arbeitszeit aus Arbeitsschutzgründen verpflichtet
Datum: 13.9.1922
Kategorie: Ereignis
Schlagworte:
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber aus Arbeitsschutzgründen verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Bis dato war das nur in bestimmten Ausnahmen der Fall. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor im Mai 1919 entschieden, dass alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Arbeitgeber ihres Landes dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem bereitzustellen, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Dieses sogenannte Stechuhr-Urteil war auch die gesetzliche Grundlage für das Bundesarbeitsgericht.