Abschließung Fernsehvertrag aller westdeutschen Rundfunkanstalten

Datum: 27.3.1953

Kategorie: Ereignis

Schlagworte: Fernmeldewesen

Am 27.3.1953 wurde von allen westdeutschen Rundfunkanstalten ein Fernsehvertrag (auch ARD-Fernsehvertrag genannt) beschlossen. Dieser Vertrag regelte die Kooperation der Rundfunkanstalten. Diese gestalteten gemeinsam das Gemeinschaftsprogramm (Erstes) Deutsches Fernsehen.
Das Programm sollte täglich nicht länger als zwei Stunden dauern und sich aus den Beiträgen der sechs Landesrundfunkanstalten zusammensetzen.

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