Abschließung Fernsehvertrag aller westdeutschen Rundfunkanstalten
Datum: 27.3.1953
Kategorie: Ereignis
Schlagworte: Fernmeldewesen
Am 27.3.1953 wurde von allen westdeutschen Rundfunkanstalten ein Fernsehvertrag (auch ARD-Fernsehvertrag genannt) beschlossen. Dieser Vertrag regelte die Kooperation der Rundfunkanstalten. Diese gestalteten gemeinsam das Gemeinschaftsprogramm (Erstes) Deutsches Fernsehen.
Das Programm sollte täglich nicht länger als zwei Stunden dauern und sich aus den Beiträgen der sechs Landesrundfunkanstalten zusammensetzen.