Die Reichspost- und Telegrafenverwaltung wird vom Reichskanzleramt abgelöst

Datum: 22.12.1875

Kategorie: Ereignis

Schlagworte: Postwesen, Politisches

Durch die Kaiserliche Verordnung vom 22.12.1875 (RGB1 S379) wird die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zu einer selbständigen obersten Reichsbehörde. Leiter wird Heinrich Stephan, der dafür zum Generalpostmeister ernannt wird.

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