Die Reichspost- und Telegrafenverwaltung wird vom Reichskanzleramt abgelöst
Datum: 22.12.1875
Kategorie: Ereignis
Schlagworte: Postwesen, Politisches
Durch die Kaiserliche Verordnung vom 22.12.1875 (RGB1 S379) wird die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zu einer selbständigen obersten Reichsbehörde. Leiter wird Heinrich Stephan, der dafür zum Generalpostmeister ernannt wird.