Einheitliche Postverwaltung geschaffen
Datum: 1.4.1920
Kategorie: Ereignis
Schlagworte: Postwesen, Politisches
Mit dem Poststaatsvertrag vom 1. April 1920 wurde erstmals für das gesamte Deutsche Reich eine einheitliche Postverwaltung geschaffen. Damit musste die bis dahin unabhängige bayerische Post- und Telegraphenverwaltung in der sogenannten „Verreichlichung“ ihre Selbstständigkeit endgültig aufgeben. Mit dem Verlust an Autonomie in der Verwaltung wuchs der Wunsch, die bayrische Postgeschichte forschend in Erinnerung zu behalten.