Fernsprechgebührenordnung in Kraft
Datum: 1.4.1900
Kategorie: Ereignis
Schlagworte: Fernmeldewesen, Unternehmen
Im Fernverkehr werden Entfernungen von 25, 50, 100 und mehr als 500 Kilometer unterschieden, als Zeiteinheit 5 und 3 Minuten. Eine Neuregelung auf mehr Stufen erfolgte 1921.