Gemeinschaftliche Zeichnung von Postsparbüchern bei Eheleuten
Datum: 1.3.1976
Kategorie: Ereignis
Schlagworte: Postgiro- und Postsparkassenwesen
Die gemeinschaftliche Zeichnung ist nicht mehr möglich, Eheleute können sich aber gegenseitig ermächtigen, die Rechte aus einem Postsparbuch wahrzunehmen