„Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter“

Datum: 15.6.1883

Kategorie: Ereignis

Schlagworte: Politisches

Das „Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter“ wird am 15.6.1883 verabschiedet und betrifft lückenlos alle gewerblichen Arbeiter. Sie haben Anspruch auf mindestens 50% ihres Lohnes ab dem vierten Tag nach Beginn der Krankheit, jedoch höchstens für 13 Wochen. Vor allem deckt die Versicherung Arzt- und Arzneikosten. Der Beitrag geht zu einem Drittel zu Lasten der Arbeitgeber, zu zwei Dritteln zu Lasten der Arbeiter.

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