NS-Propagandaministerium übernimmt die Kontrolle über das französische Rundfunk- und Fernsehwesen

Datum: 22.6.1940

Kategorie: Ereignis

Schlagworte: Rundfunk, Fernsehen, Politisches

In dem Waffenstillstandsvertrag mit Frankreich sichert sich im Artikel 14 das nationalsozialistische Propagandaministerium die Kontrolle über das gesamte französische Rundfunk- und Fernsehwesen.

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