NS-Propagandaministerium übernimmt die Kontrolle über das französische Rundfunk- und Fernsehwesen
Datum: 22.6.1940
Kategorie: Ereignis
Schlagworte: Rundfunk, Fernsehen, Politisches
In dem Waffenstillstandsvertrag mit Frankreich sichert sich im Artikel 14 das nationalsozialistische Propagandaministerium die Kontrolle über das gesamte französische Rundfunk- und Fernsehwesen.