Verordnung über Briefmarken im Wert von 1, 3 und 6 Kreuzern

Datum: 5.6.1849

Kategorie: Ereignis

Schlagworte: Postwesen

Der bayrische König Maximilian II. erließ eine Verordnung, die „Briefmarken im Preise von 1, 3 und 6 Kreuzern“ ankündigte. Diese erschienen schließlich am 1. November 1849 und hatten anfangs nur für Post innerhalb Bayerns Gültigkeit. Erst nach Abschluss des Deutsch-Österreichischen Postvereinsvertrages 1850 bekamen sie Gültigkeit für Sendungen auch über Bayerns Grenzen hinaus.

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