Verordnung über Briefmarken im Wert von 1, 3 und 6 Kreuzern
Datum: 5.6.1849
Kategorie: Ereignis
Schlagworte: Postwesen
Der bayrische König Maximilian II. erließ eine Verordnung, die „Briefmarken im Preise von 1, 3 und 6 Kreuzern“ ankündigte. Diese erschienen schließlich am 1. November 1849 und hatten anfangs nur für Post innerhalb Bayerns Gültigkeit. Erst nach Abschluss des Deutsch-Österreichischen Postvereinsvertrages 1850 bekamen sie Gültigkeit für Sendungen auch über Bayerns Grenzen hinaus.